Es gibt Entscheidungen, deren Tragweite man erst erkennt, wenn es längst zu spät ist, sie zurückzunehmen. Man trifft sie in einem Moment, in dem alles noch überschaubar erscheint, weil man davon ausgeht, dass die Beteiligten nach denselben Regeln handeln und dass eine sachliche Prüfung auch zu einer sachlichen Klärung führen wird. Erst später begreift man, dass man sich mit einem einzigen Versprechen in eine Lage gebracht hat, aus der es keinen einfachen Ausweg mehr gibt.
Für mich begann eine solche Entwicklung im November 2022.
Wie ich am Ende des vorherigen Kapitels erzählt habe, waren drei Mitglieder des Gemeinderats auf die Verwaltung zugekommen. Nach meiner Erinnerung handelte es sich um Robert Henning, Alfred Kirchner und Andreas Sommerfeld, den damaligen Zweiten Bürgermeister. Sie berichteten, dass das Gemeinderatsmitglied Andreas Feldmann möglicherweise schon seit längerer Zeit nicht mehr in Falkenried wohnte.
Zunächst klang das nach einer Frage, die sich klären lassen musste. Wenn ein gewähltes Mitglied des Gemeinderats seinen maßgeblichen Wohnsitz außerhalb der Gemeinde hatte, konnte das Auswirkungen auf die Voraussetzungen für sein Mandat haben. Ob das tatsächlich der Fall war, musste geprüft werden. Nicht von mir nach persönlichem Ermessen, sondern anhand der rechtlichen Bestimmungen und der tatsächlichen Wohnsitzverhältnisse.
Die drei Gemeinderäte wollten, dass sich die Verwaltung darum kümmerte. Gleichzeitig baten sie darum, ihre Namen nicht zu nennen. Ich akzeptierte diesen Wunsch, weil ich damals ausschließlich an die Sachfrage dachte. Für mich war entscheidend, ob der Hinweis zutraf. Wenn Andreas Feldmann die Voraussetzungen für sein Mandat weiterhin erfüllte, würde sich die Angelegenheit erledigen. Wenn nicht, mussten die rechtlichen Folgen geprüft werden.
Dass ausgerechnet die Frage nach den Hinweisgebern später alles überschatten würde, kam mir in diesem Moment nicht in den Sinn.
Ich sagte zu, ihre Namen vertraulich zu behandeln.
Heute bereue ich dieses Versprechen zutiefst. Nicht, weil ich behaupten könnte, die drei Männer hätten mich absichtlich in eine schwierige Lage bringen wollen. Dafür habe ich keinen Beleg. Aber ich hatte eine Verantwortung übernommen, deren Folgen ich nicht überblickte. Ich hatte mein Wort gegeben, ohne zu ahnen, dass ich es später nur noch um den Preis meiner eigenen Glaubwürdigkeit würde halten können.
Eine Prüfung, die für mich selbstverständlich war
Nach der Gemeinderatssitzung vom 17. November 2022 wurde der Hinweis aktenkundig. In meinem damaligen Vermerk hielt ich den Vorgang fest, allerdings ohne die Namen der drei Gemeinderäte aufzunehmen. Aus heutiger Sicht war genau das der Anfang meines Problems. Was ich damals für eine vertretbare Vertraulichkeit hielt, sollte später zu einer Lücke werden, die sich nicht mehr schließen ließ, ohne mein Versprechen zu brechen.
Zunächst verlief die Angelegenheit jedoch so, wie ich es aus meiner jahrzehntelangen Verwaltungstätigkeit kannte. Am 21. November wandten wir uns an die zuständige Verwaltung in einer Nachbargemeinde. Wir wollten feststellen, ob die Angaben über Andreas Feldmanns Wohnsituation überhaupt zutrafen. Es ging nicht darum, Vermutungen ungeprüft zu übernehmen, sondern darum, verlässliche Informationen zu erhalten.
Am 6. Dezember kam die entscheidende Rückmeldung. Nach meinem zeitnah angefertigten Aktenvermerk war bekannt geworden, dass Andreas Feldmann bereits seit dem 15. Februar 2021 eine Wohnung außerhalb von Falkenried hatte, ohne dass die melderechtliche Situation entsprechend geklärt worden war.
Noch am selben Tag nahm ich telefonisch Kontakt mit ihm auf.
Dieser Punkt ist mir bis heute wichtig. Ich wollte nicht über einen gewählten Gemeinderat sprechen, ohne ihn selbst einzubeziehen. Deshalb informierte ich ihn über die vorliegenden Erkenntnisse und erläuterte, welche Bedeutung die Wohnsitzverhältnisse für sein Mandat haben konnten. Ich war überzeugt, dass ein solcher Vorgang transparent, sorgfältig und unter Beteiligung des Betroffenen bearbeitet werden musste.
Am 8. Dezember erschien Andreas Feldmann persönlich bei der zuständigen Meldebehörde. Die später in unserer Akte enthaltenen Unterlagen dokumentierten eine Anmeldung mit rückwirkendem Einzugsdatum zum 15. Februar 2021. Die Wohnung wurde als alleinige Wohnung geführt. Ein Nebenwohnsitz in Falkenried war nicht eingetragen.
Damit stand für mich fest, dass wir eine ernst zu nehmende kommunalrechtliche Frage zu klären hatten. Gerade weil es um das Mandat eines demokratisch gewählten Gemeinderats ging, wollte ich mich nicht allein auf meine eigene Einschätzung verlassen.
Am 9. Dezember wandte ich mich deshalb an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt. Ich schilderte den Sachverhalt und fragte ausdrücklich, wie rechtlich damit umzugehen sei und ob Andreas Feldmann an der nächsten Gemeinderatssitzung teilnehmen dürfe.
Ich wollte keine politische Entscheidung treffen. Ich wollte auch nicht darüber befinden, wer im Gemeinderat sitzen sollte und wer nicht. Meine Aufgabe war es, die Verwaltung rechtssicher handeln zu lassen. Die Kommunalaufsicht war dafür die zuständige fachliche Anlaufstelle. Nach den mir vorliegenden Unterlagen teilte sie die rechtliche Beurteilung der Verwaltung und unterstützte das vorgesehene Vorgehen.
Am 13. Dezember wurde Andreas Feldmann noch persönlich angehört. Zwei Tage später sollte der Gemeinderat über die Angelegenheit entscheiden.
Bis dahin glaubte ich, alles getan zu haben, was von einer verantwortungsbewussten Geschäftsstellenleiterin erwartet werden konnte. Wir hatten den Hinweis geprüft, die Meldedaten eingeholt, den Betroffenen informiert und angehört sowie die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Die Vorgänge waren dokumentiert. Die rechtlichen Fragen waren geklärt, soweit es uns möglich war.
Ich ging davon aus, dass nun über die Sache entschieden werden würde.
Wie sehr ich mich darin täuschte, begriff ich erst in der öffentlichen Sitzung.
Als die Frage plötzlich eine andere war
Am 15. Dezember 2022 wurde der Fall im Gemeinderat behandelt. Natürlich ging es zunächst um die Wohnsitzverhältnisse von Andreas Feldmann. Er vertrat die Auffassung, sein Lebensmittelpunkt befinde sich weiterhin in Falkenried. Auch über die melderechtlichen Vorgänge gab es unterschiedliche Darstellungen.
Später wurde in der Presse seine Erklärung wiedergegeben, er habe sich außerhalb der Gemeinde lediglich mit einem Zweitwohnsitz anmelden wollen. Dies sei jedoch nicht möglich gewesen, weil Falkenried ihn bereits abgemeldet habe. Dem widersprach ich, denn nach unseren Unterlagen hatte unsere Verwaltung keine solche Abmeldung vorgenommen. Auch mein damaliger Aktenvermerk hielt das ausdrücklich fest.
Ich versuchte, die Diskussion auf die überprüfbaren Tatsachen zurückzuführen. Welche Meldedaten lagen vor? Was war wann geschehen? Welche gesetzlichen Voraussetzungen galten? Wie hatte die Kommunalaufsicht den Vorgang beurteilt? Für mich waren das die Fragen, die beantwortet werden mussten.
Doch dann stellte Stefan Lindner eine Frage, mit der sich die Atmosphäre veränderte.
Er wollte wissen, wie die Angelegenheit überhaupt ins Rollen gekommen war.
Wer hatte das gemeldet?
Ich kann nicht mehr sagen, ob mir in genau diesem Augenblick schon bewusst war, in welche Lage ich geraten war. Aber ich erinnere mich an das Gefühl, dass die Diskussion plötzlich eine andere Richtung nahm. Es ging nicht mehr allein darum, ob die Verwaltung rechtlich richtig gehandelt hatte. Es ging nun um den Ursprung des Hinweises und damit um eine Frage, die ich zwar beantworten konnte, aber nicht beantworten wollte, ohne mein Wort zu brechen.
Lorenz Bergmann sprach zunächst von einer anonymen Anzeige.
Das konnte ich so nicht stehen lassen. Der Hinweis war für die Verwaltung nicht anonym gewesen. Ich kannte die Personen, die auf uns zugekommen waren. Deshalb stellte ich klar, dass die Information von namentlich bekannten Personen stammte.
Ihre Namen nannte ich jedoch nicht.
In diesem Moment saß ich zwischen zwei Verpflichtungen, die sich für mich plötzlich kaum noch miteinander vereinbaren ließen. Einerseits wollte ich nicht zulassen, dass öffentlich der Eindruck entstand, die Verwaltung habe aufgrund irgendeines anonymen Schreibens begonnen, gegen ein Gemeinderatsmitglied vorzugehen. Andererseits hatte ich den Hinweisgebern ausdrücklich Vertraulichkeit zugesagt.
Ich konnte erklären, dass der Hinweis nicht anonym gewesen war. Aber ich konnte nicht offenlegen, von wem er gekommen war.
Was für mich der Versuch war, ein gegebenes Wort einzuhalten, ließ nach außen eine entscheidende Frage unbeantwortet. Und je länger darüber gesprochen wurde, desto deutlicher spürte ich, wie sehr mir genau diese Antwort fehlte.
Der Verdacht stand plötzlich im Raum
Stefan Lindner äußerte in der Sitzung Zweifel am Zustandekommen des Vorgangs. Er sprach von einem „schlechten Geschmäckle“ und stellte öffentlich die Frage in den Raum, ob es sich um einen „billigen Trick“ handeln könne, um einen unbequemen Gemeinderat loszuwerden.
Das waren seine Vorwürfe, keine festgestellten Tatsachen. Doch allein, dass solche Vermutungen nun öffentlich ausgesprochen wurden, erschütterte mich.
Ich saß dort und wusste, wie der Vorgang nach meiner Erinnerung tatsächlich begonnen hatte. Drei Gemeinderäte hatten die Verwaltung auf einen möglichen Sachverhalt aufmerksam gemacht und um eine Prüfung gebeten. Ich hatte diese Prüfung nicht aus eigenem Antrieb begonnen. Ich hatte weder einen persönlichen Konflikt mit Andreas Feldmann austragen noch irgendeine politische Entscheidung beeinflussen wollen.
Ich hatte getan, was ich für meine Pflicht hielt.
Und nun stand plötzlich der Verdacht im Raum, hinter dem Verwaltungshandeln könne eine politische Absicht stecken.
Ich war fassungslos darüber, wie schnell sich die Diskussion von den dokumentierten Tatsachen entfernen konnte. Da lagen Meldedaten vor, es hatte Gespräche gegeben, die Kommunalaufsicht war beteiligt worden, und der Betroffene war angehört worden. Trotzdem schien all das in den Hintergrund zu treten, sobald die Frage aufkam, wer den Hinweis gegeben hatte.
Am liebsten hätte ich in diesem Moment die ganze Vorgeschichte offengelegt. Ich hätte sagen wollen, wer auf mich zugekommen war, was die Männer von mir verlangt hatten und weshalb die Verwaltung überhaupt tätig geworden war. Dann hätte jeder verstanden, dass ich mir diesen Vorgang nicht ausgedacht hatte.
Aber ich hatte versprochen, ihre Namen nicht zu nennen.
Und ich hielt mich daran.
In meinem zeitnahen Aktenvermerk findet sich ein Detail, das mich rückblickend besonders beschäftigt. Während der öffentlichen Sitzung fragten Robert Henning und Andreas Sommerfeld Andreas Feldmann selbst, ob er einen Nebenwohnsitz angemeldet habe. Das beweist für sich genommen nicht, wer den ursprünglichen Hinweis gegeben hatte. Es zeigt aber, dass beide die Wohnsitzfrage in der Sitzung selbst aufgriffen.
Ich erinnere mich an diese Zeit vor allem als den Beginn einer Erfahrung, die ich bis dahin in dieser Form nicht gemacht hatte: Ich konnte einen Vorgang sorgfältig bearbeiten und trotzdem erleben, dass sich die öffentliche Diskussion zunehmend gegen die Art richtete, wie ich meine Arbeit erledigt hatte.
Neun Stimmen gegen fünf
Am Ende musste der Gemeinderat entscheiden. Das amtliche Protokoll hielt neun Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen fest. Andreas Feldmann war bei dieser Entscheidung persönlich beteiligt. Der Gemeinderat stellte damit den Verlust seines Mandats fest.
Mir war wichtig, dass die Zuständigkeiten klar blieben. Nicht ich hatte Andreas Feldmann seines Mandats enthoben. Ich hatte den Sachverhalt ermittelt, Unterlagen zusammengetragen, den Betroffenen einbezogen, die Kommunalaufsicht beteiligt und die Entscheidung des Gemeinderats vorbereitet. Die Entscheidung selbst traf das gewählte Gremium.
Ich dachte deshalb zunächst, dass sich die Angelegenheit nach dem Beschluss beruhigen würde. Vielleicht würde Andreas Feldmann die Entscheidung rechtlich überprüfen lassen. Vielleicht würde noch darüber diskutiert werden. Damit konnte ich umgehen. Entscheidungen einer Verwaltung müssen überprüfbar sein, und ich hatte nie etwas dagegen, dass unser Handeln kritisch hinterfragt wurde.
Ich war überzeugt, dass unsere Unterlagen eine solche Prüfung aushalten würden.
Was ich nicht erwartet hatte, war, dass die Entscheidung des Gemeinderats die Auseinandersetzung keineswegs beendete. Im Gegenteil: Der Fall blieb ein Thema, und die Aufmerksamkeit verlagerte sich immer stärker auf mich.
Plötzlich wurde ich überprüft
Im Januar 2023 kam die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung. Martin Unterforsthuber sollte für Andreas Feldmann in den Gemeinderat nachrücken. Doch auch dabei zeigte sich, dass die Diskussion noch lange nicht abgeschlossen war.
Stefan Lindner verlangte Akteneinsicht. Er wollte nachvollziehen, wann die Verwaltung von der Wohnsituation erfahren hatte, wann wir mit Andreas Feldmann gesprochen hatten, welche Meldedaten zu welchem Zeitpunkt vorgelegen hatten und auf welcher rechtlichen Grundlage wir gehandelt hatten. Auch die Frage nach dem ursprünglichen Hinweis stand weiterhin im Raum.
Grundsätzlich waren das Fragen, die gestellt werden durften. Ich hatte kein Problem damit, dass Gemeinderatsmitglieder einen Verwaltungsvorgang überprüfen wollten. Im Gegenteil: Ich hielt es für richtig, dass unsere Arbeit nachvollziehbar war.
Die Akte enthielt die Kontakte mit der zuständigen Meldebehörde, die eingeholten Informationen, meine Gespräche mit Andreas Feldmann und die Anfrage an die Kommunalaufsicht. Ich war überzeugt, dass wir unsere Entscheidungen und Schritte erklären konnten.
Und doch veränderte sich etwas.
Ich merkte, dass nicht mehr nur der Sachverhalt im Mittelpunkt stand. Immer häufiger ging es darum, was ich wann gewusst, gesagt oder entschieden hatte. Warum hatte ich diesen Schritt unternommen? Weshalb hatte ich jenen Kontakt aufgenommen? Welche Informationen hatte ich zu welchem Zeitpunkt gehabt? Warum war ich so vorgegangen und nicht anders?
Jede dieser Fragen konnte für sich genommen berechtigt sein. Was mich belastete, war die Entwicklung dahinter. Ich hatte zunehmend das Gefühl, nicht mehr nur einen Verwaltungsvorgang erläutern zu müssen, sondern mich selbst rechtfertigen zu sollen.
Das war für mich eine neue Erfahrung.
Ich war es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen und meine Entscheidungen zu begründen. Ich hatte viele Jahre in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet und wusste, dass Akten geprüft, Rechtsauffassungen hinterfragt und Entscheidungen angefochten werden konnten. Aber hier hatte ich den Eindruck, dass meine Person immer stärker mit einer politischen Auseinandersetzung verbunden wurde, deren Ausgangspunkt ich mir nicht ausgesucht hatte.
Aus der Geschäftsstellenleiterin, die einen gemeldeten Sachverhalt bearbeitet hatte, wurde in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend jemand, dessen Handeln selbst zum Streitgegenstand geworden war.
Und ich konnte noch immer nicht offen sagen, wer mich ursprünglich um die Prüfung gebeten hatte.
Ein Sitzungssaal voller Menschen
Wie aufgeheizt die Stimmung inzwischen war, zeigte sich auch bei den weiteren Beratungen. Nach der damaligen Presseberichterstattung verfolgten bei einer Sitzung mehr als fünfzig Zuhörer die Diskussion. Was für mich einmal als nüchterne Rechtsfrage begonnen hatte, war zu einer öffentlichen Auseinandersetzung geworden, die weit über den eigentlichen Verwaltungsvorgang hinausging.
Lorenz Bergmann stellte sich damals ausdrücklich vor die Verwaltung. Er erklärte öffentlich, wir hätten alles richtig gemacht und perfekt gearbeitet. Diese Unterstützung gehört ebenfalls zu meiner Erinnerung an jene Zeit. Ich möchte nicht so tun, als hätte damals jeder gegen mich gestanden. Das wäre falsch. Der Bürgermeister verteidigte unsere Arbeit, und ich nahm das durchaus wahr.
Trotzdem blieb das ungute Gefühl.
Denn selbst wenn der Bürgermeister unsere Vorgehensweise unterstützte, konnte er nicht verhindern, dass der Fall politisch weiterdiskutiert wurde. Auch die fachliche Einschätzung der Kommunalaufsicht änderte daran nichts.
In einer der Auseinandersetzungen fragte ich Stefan Lindner, was nach der verlangten Akteneinsicht eigentlich geschehen solle. Seine Antwort machte mir die unterschiedlichen Rollen deutlich: Er nehme seine Aufgabe als Gemeinderatsmitglied wahr, während ich diesem Gremium schließlich nicht angehöre.
Natürlich gehörte ich dem Gemeinderat nicht an. Ich war die Geschäftsstellenleiterin, keine gewählte Mandatsträgerin. Ich hatte nie beansprucht, politische Entscheidungen zu treffen. Gerade deshalb empfand ich die Situation als so schwierig. Die Gemeinderatsmitglieder konnten politisch unterschiedlicher Meinung sein und miteinander streiten. Ich musste gleichzeitig dafür sorgen, dass die Verwaltung ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllte und die Entscheidungen des Gremiums rechtlich korrekt vorbereitet wurden.
Wenn mir ein möglicherweise rechtlich relevanter Sachverhalt bekannt wurde, konnte ich nicht einfach wegsehen, weil seine Prüfung politisch unangenehm werden könnte. Ich konnte auch nicht vorhersehen, welche politischen Folgen eine sachliche Prüfung haben würde.
Ich hatte geglaubt, genau diese Trennung zwischen Verwaltung und Politik sei selbstverständlich.
Nun begann ich zu verstehen, wie schnell sie in einer aufgeheizten Auseinandersetzung verschwimmen konnte.
Ich dachte, die Akte würde für sich sprechen
Schließlich wurde vereinbart, Vertretern aller Fraktionen Einsicht in die Unterlagen zu ermöglichen. Ich hatte nichts dagegen. Ein Teil von mir war sogar erleichtert, weil ich hoffte, dass eine gründliche Prüfung endlich Klarheit schaffen würde.
Die Akte dokumentierte, wann der Hinweis bei uns eingegangen war, wann wir andere Behörden eingeschaltet hatten, welche Meldedaten vorlagen und wann Andreas Feldmann informiert worden war. Auch die Beteiligung der Kommunalaufsicht war nachvollziehbar. Ich dachte, dass irgendwann der Punkt kommen müsse, an dem die Beteiligten diese Unterlagen ansahen und anerkannten, dass die Verwaltung ihren Auftrag erfüllt hatte.
Vielleicht war ich darin zu sehr von meiner bisherigen Berufserfahrung geprägt. Ich hatte gelernt, dass man Sachverhalte ermittelt, rechtlich bewertet und Entscheidungen dokumentiert. Wenn Fehler festgestellt wurden, mussten sie korrigiert werden. Wenn keine Fehler vorlagen, sollte die Prüfung irgendwann abgeschlossen sein.
Doch politische Konflikte folgen nicht immer dieser Logik.
Der Fall beschäftigte den Gemeinderat weiter. Auch im Frühjahr 2023 wurde erneut öffentlich darüber gesprochen. Immer deutlicher wurde für mich, dass die ursprüngliche Frage nach Andreas Feldmanns Wohnsitz längst nicht mehr allein im Mittelpunkt stand. Stattdessen wurde darüber gestritten, wie die Verwaltung gehandelt hatte, welche Absichten hinter dem Vorgang stehen könnten und wer dafür Verantwortung trug.
Ich konnte die Unterlagen erklären. Ich konnte die zeitlichen Abläufe schildern. Ich konnte darlegen, weshalb ich die Kommunalaufsicht eingeschaltet hatte. Aber ich konnte nicht verhindern, dass andere Menschen denselben Vorgang anders bewerteten.
Und vor allem konnte ich die eine Frage nicht beantworten, die immer wieder über allem stand.
Wer hatte das gemeldet?
Das Versprechen, das mich zum Schweigen brachte
Je länger sich die Auseinandersetzung hinzog, desto häufiger dachte ich an das Gespräch mit den drei Gemeinderäten zurück. Sie hatten mich auf einen Sachverhalt aufmerksam gemacht und gewollt, dass die Verwaltung tätig wurde. Gleichzeitig hatten sie darum gebeten, dass ihre Namen nicht bekannt würden.
Ich hatte ihnen mein Wort gegeben.
Damals hatte ich darin keinen Widerspruch gesehen. Heute frage ich mich, ob ich nicht hätte sagen müssen, dass jemand, der eine solche Prüfung anstößt, auch damit rechnen muss, dass die Herkunft des Hinweises später eine Rolle spielen könnte. Vielleicht hätte ich ihre Bitte ablehnen sollen. Vielleicht hätte ich zumindest deutlich machen müssen, dass ich eine dauerhafte Vertraulichkeit nicht unter allen Umständen zusichern konnte.
Ob das den weiteren Verlauf verändert hätte, weiß ich nicht. Ich kann es nicht wissen.
Was ich weiß, ist, dass ich mich mit meiner Zusage selbst in eine Lage gebracht hatte, die mich zunehmend belastete. Ich wollte mein Wort nicht brechen. Aber ich musste erleben, wie sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf meine Arbeit richtete, während ich einen wesentlichen Teil der Vorgeschichte nicht offenlegen konnte.
Das war für mich besonders schwer zu ertragen, weil ich immer daran geglaubt hatte, dass sorgfältiges und rechtlich nachvollziehbares Verwaltungshandeln die beste Grundlage für Vertrauen sei. Ich hatte nichts zu verbergen, was meine Bearbeitung des Vorgangs betraf. Die Akten konnten eingesehen, die Schritte überprüft und die rechtlichen Bewertungen hinterfragt werden.
Trotzdem reichte das nicht aus, um die Auseinandersetzung zu beenden.
Zum ersten Mal wurde mir wirklich bewusst, dass ich mich in einer Situation befand, die ich mit Fachwissen, Einsatz und einer sauber geführten Akte allein nicht lösen konnte.
Bis dahin hatte ich meine Kraft vor allem darauf verwendet, die Verwaltung selbst zu stabilisieren. Jetzt musste ich erleben, dass auch eine rechtlich geprüfte Entscheidung zum Ausgangspunkt einer politischen Auseinandersetzung werden konnte, in der meine Person zunehmend eine Rolle spielte.
Ich hatte geglaubt, als Geschäftsstellenleiterin zwischen Verwaltung und Politik vermitteln zu können, solange ich sachlich blieb und meine Arbeit gewissenhaft erledigte.
Nun begann ich zu begreifen, dass mich genau das nicht davor schützen würde, selbst in den Mittelpunkt zu geraten.
Und wenn ich heute an den Beginn dieser Entwicklung zurückdenke, höre ich noch immer diese eine Frage:
„Wer hat das gemeldet?“
Ich kannte die Antwort.
Aber ich hatte versprochen, sie nicht auszusprechen.
Am Ende wurde nicht mehr nur geprüft, was auf meinem Schreibtisch lag. Zunehmend wurde auch die Frau hinter diesem Schreibtisch zum Gegenstand der Auseinandersetzung.
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